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Wartung
Gemäß den Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind kraftbetätigte Türen und Tore im gewerblichen Einsatz vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen (BGR 232).
Das gleiche gilt für selbstschließende Türen und Toren, die mit einer Feststellanlage gemäß den „Richtlinien für Feststellanlagen“ (Fassung 10/88) vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin ausgestattet sind.
Für die Einhaltung der Überprüfung ist der jeweilige Betreiber selbst verantwortlich. Dies ist besondere im Schadensfall von versicherungsrechtlicher Bedeutung.
Unsere Mitarbeiter verfügen über die qualifizierte fachliche Ausbildung und reichhaltige Erfahrungen im Bereich der Tür- und Torwartung.
Für die jährliche Überprüfung steht unser Kundendienst-Service zur Verfügung, auch für Tore, die nicht aus unserer Lieferung stammen.
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