Mögliche Fördersysteme für den Einsatz eines Förderanlagenabschlusses sind z. B. Rollen-, Ketten- sowie Gurt-Förderanlagen und Elektrohängebahnen. Es dürfen nur speziell geprüfte Förderanlagenabschlüsse eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen die Abschlüsse über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder eine Europäisch Technische Bewertung (ETA) verfügen.
Um den unterschiedlichen Bauarten der Anlagen Rechnung zu tragen, werden die Feuerschutzabschlüsse individuell an die jeweilige Situation und die spezifischen Rahmenbedingungen angepasst. Neben dem zugelassenen Förderanlagenabschluss ist es ebenso wichtig, eine den Anforderungen angepasste Steuerungsanlage zu installieren. Hierzu verfügt die Hodapp GmbH & Co. KG über ein eigenes Steuerungssystem, mit dem auch komplexe Anforderungen umgesetzt werden können.
Für das Offenhalten der Tore steht die zugelassene akkugepufferte Feststellanlage vom Typ „HPS-Advanced“ zur Verfügung. Diese Feststellanlage kann modular erweitert werden, um eine Freifahrsteuerung „HPS-Drive“ zur Ansteuerung der Fördertechnikantriebe sowie eine Ersatzstromversorgung „HPS-Power“ zur Versorgung dieser Antriebe, die im Brandfall zur Räumung des Schließbereichs benötigt werden.
Um die Steuerungsprozesse auch unter den Bedingungen im Brandfall sicherstellen zu können, werden zusätzlich geprüfte Sensoren, wie z. B. Brandschutz-Lichtschranken, eingesetzt. Diese Lichtschranken sind in der Lage, den Torbereich auch bei starker Rauchentwicklung sicher zu überwachen und schaffen die Voraussetzung für eine zuverlässige Ansteuerung der örtlichen Anlagenteile, um anschließend ein zuverlässiges und sicheres Schließen des Abschlusses zu gewährleisten.